Cookie-Management

 

Cookies nur noch mit Einwilligung

Das Verwenden von Cookies ist grundsätzlich nur noch gestattet, wenn der betreffende Seitenbesucher auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen seine Einwilligung dazu gegeben hat. So ist die Nutzung von Analyse und Werbe-Tracking-Tools oder von Affiliate-Programmen, die Cookies setzen, grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung des Seitenbesuchers zulässig.

 

Wie muss die Einwilligung eingeholt werden?

Die Einwilligung hat freiwillig, informiert, konkret und durch eine eindeutig bestätigende Handlung des betroffenen Nutzers

zu erfolgen.

 

·  Die Einwilligung muss eingeholt werden bevor die Cookies gesetzt werden.

·  Während das Cookie-Banner angezeigt wird, sind alle Skripte der Webseite, die Nutzerdaten erfassen zu blockieren.

  • Der betroffene Nutzer hat das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen und muss darüber vor Abgabe der Einwilligung informiert sein. 
  • Die erteilten Einwilligungen müssen protokolliert werden, so dass der Nachweis einer vorliegenden Einwilligung erbracht werden kann.
  • Die informierte Einwilligung so formuliert sein, dass der Betroffene erkennt, für welchen konkreten Fall er in Datenverarbeitungen einwilligt.
  • Der Zugriff auf Impressum und Datenschutzerklärung muss weiterhin möglich sein.
  • Erst wenn der Nutzer seine Einwilligung durch eine aktive Handlung (bspw. durch Setzen von Häkchen im Banner oder den Klick auf eine Schaltfläche) gibt, dürfen die einwilligungs-bedürftigen Datenverarbeitungen tatsächlich beginnen bzw. die Cookies gesetzt werden.

 

Anpassung Datenschutzerklärung erforderlich?

Über alle Datenverarbeitungen auf der Webseite ist in der Datenschutzerklärung zu informieren. Das bedeutet, für Tools und Cookies, die nur noch mit Einwilligung verwendet werden dürfen, muss in der Datenschutzerklärung auch über die Einwilligung als Rechtsgrundlage informiert werden. 

 

Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen

Sie haben genug von all den komplexen Regulierungen und sonstigen Anforderungen?

Einen Teil des Ganzen haben wir für Sie jetzt völlig einfach gestaltet. DDSBot sorgt dafür, dass Ihre Cookies und Online-Tracking-Verfahren mit nur wenigen JavaScript-Zeilen den DSGVO-Bestimmungen entsprechen.

 

DDSBot bietet drei Hauptfunktionen:

 

1. Cookie-Einwilligung

    Maßgeschneiderter Benutzerinhalt für Ihre Website. Vollständige Konformität mit den DSGVO-Bestimmungen.

 

2. Cookie-Überwachung

    Automatischer Scan zur Überwachung und Meldung von allen auf Ihrer Website stattfindenden Tracking-Aktivitäten.

 

           3. Cookie-Kontrolle

    Automatische Blockierung aller Erst- und Drittanbieter-Cookies auf Ihrer Website, bis die Zustimmung erteilt wird.

 

Ferner sind folgende Premium-Standardfunktionen enthalten:

 

  • Banner anpassfähig
  • Erklärung anpassfähig
  • Einwilligungsstatistik
  • Mehrsprachig
  • Massenzustimmung möglich
  • Individuell Anpassbar

 

Unterstützung und automatische Erkennung in jeder Sprache

Der Text für die Einverständniserklärung kann im Browser-Einstellungsmenü mit einer unbegrenzten Anzahl an Sprachvarianten eingestellt werden. Standardformtexte sind in 43 Sprachen verfügbar. Des Weiteren ermöglicht DDSBot eine automatische Spracherkennung, um im Benutzerdialog die Einverständniserklärung in der vom Website-Besucher bevorzugten Sprache anzuzeigen.

 

                                                                  EMPFEHLUNG

Paket

Premium Small

9.- 

Premium Medium 21.- 

Premium Large

37.- 

Intervall

pro Domain / p. M.

pro Domain / p. M.

pro Domain / p. M.

Subpages

< 500

< 5.000

> 5.000

         

 

Preise sind pro Domain. Es werden für jede Domain ein Abonnement benötig. Angegebene Preise sind in Euro
exkl. MwSt. pro Monat. Laufzeit 12 Monate. Abrechnungsintervall Jährlich im Voraus. Inkl. Ersteinrichtung und Konfigurationsservice.

 

Wird eine Sub-Domain als separate Domain betrachtet?

Ja, DDSBot betrachtet Domains und Sub-Domains getrennt. Dies liegt daran, dass wir jede Domain / Sub-Domain
scannen müssen. Daher benötigen Sie ein Abonnement für jede Ihrer Domains und jede Ihrer Sub-Domains.

 

Beispiele:

a)ddsb.de, it.ddsb.de und uk.ddsb.de werden als 3 Domains behandelt.

b)ddsb.de/eu, ddsb.com/it und ddsb.com/pl werden als 1 Domain behandelt.

c)ddsb.de und www.ddsb.de (www-Alias) werden automatisch als 1 Domain behandelt

 

Gegen Entrichtung eines zusätzlichen Betrags in Höhe von € 62 pro Domain und Monat kann auf Wunsch die Scan-
Häufigkeit von „monatlich“ auf „täglich“ umgestellt werden.

 

Wie unterscheidet sich DDSBot von anderen Cookie-Lösungen?

Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Cookie- und Online-Tracking-Lösungen da draußen, allerdings besitzen nur
wenige von diesen die DSGVO-konformen Funktionen wie:

 

a) klare und spezifische Informationen über Datentyp und Zweck der Cookies

b) eine komplette Dokumentation aller erteilten Einwilligungen

c) die Möglichkeit für die Benutzer überflüssige Cookies auf Wunsch abzulehnen

d) die Option für Benutzer eine Einwilligung jederzeit nach Belieben zu widerrufen

 

Cookie-Lösungen, die diese Merkmale nicht aufweisen, entsprechen nicht der DSGVO.

 

Warum benötigt DDSBot die Größe der Website zur Preisberechnung?

Zu den Schlüsselfunktionen unserer Lösung zählen automatische Scans Ihrer Website, um festzustellen, was für Cookies und Online-Tracking-Verfahren Sie verwenden. Dies geschieht gemäß DSGVO-Vorschrift, da es erforderlich ist, Cookies und Online-Tracking-Verfahren zu jeder Zeit zu dokumentieren. Ferner müssen Sie in der Lage sein, diese Dokumentation sowohl den Benutzern als auch ggf. der Behörde vorzulegen. Da es aufwendiger ist, eine große, statt einer kleinen Website zu scannen, wird zur Preisfestlegung die Größe Ihrer Website in Betracht gezogen.

 

Kann von einem Paket zum anderen gewechselt oder jederzeit kündigt werden?

Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihr Paket zu wechseln oder zu kündigen. Upgrades treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, während Downgrades und Stornierungen am Ende des Abrechnungsintervall wirksam werden.

 

Warum ist ein jährliches Abrechnungsintervall notwendig?

DDSBot arbeitet in der Cloud und kann sich daher direkt Ihrem Bedarf anpassen, was einen Betreuungsbedarf des Systems benötigt für die Ersteinrichtung und den laufenden Service. Diese Dienstleistung bedient sich der  Eigenschaften einer Cloud, so dass eine hohe Verfügbarkeit gewährleistet wird. Damit einhergehen z. B. eine vollständige Redundanz, eine automatische Skalierung der Kapazitäten, die ständige Sicherheitsspeicherungen der Daten, die Geo-Replikation sowie Traffic-Verwaltung durch uns. Hinzu kommt die Ersatzsteuerung bei Ausfällen des Datenzentrums.

➔ Meldepflicht

DSGVO - BDSG - LDSG